Liebe Patienten,
ab dem 01.01.2024 sind alle Arztpraxen verpflichtet, die Rezepte als sogenannte E-Rezepte, also elektronisch auszustellen. Medikamente, die Sie bisher auf dem „rosa“ Rezept verordnet bekommen haben, werden von uns elektronisch weitergeleitet. Sie können dann mit Ihrer Versichertenkarte in jeder Apotheke Ihrer Wahl (bundesweit) vorstellig werden und bekommen dann nach Einlesen der Karte das verschriebene Medikament ausgehändigt.
Voraussetzung ist, dass Sie in dem entsprechenden Quartal bei uns Ihre Karte haben einlesen lassen.
Das bedeutet, dass Sie auch per Telefon oder E-Mail Rezepte bestellen können und nicht in die Praxis kommen brauchen, um das Rezept abzuholen.
Das betrifft allerdings zunächst nur Patienten mit gesetzlicher Krankenversicherung. Für Privatpatienten ist diese Regelung noch nicht eingeführt. Auch Hilfsmittel oder Heilmittel und Medizinprodukte, wie Teststreifen für Diabetiker, müssen noch auf herkömmlichem Weg verordnet werden.
Herzlichst,
Ihr Praxisteam